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Kompakt, umfassend, kompetent - Das Betriebsverfassungsgesetz in Verlagen und Zustellgesellschaften

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates an Entscheidung - en der Geschäftsleitung werden durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestaltet. Seiner Intention nach ist es ein Arbeitnehmerschutzrecht. Obwohl es schon seit Jahrzehnten ein Betriebsverfassungsgesetz gibt, bestehen noch vielfach Unklarheiten über das Ausmaß der Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.

In Presseverlagen kommt eine weitere Schwierigkeit hinzu: Diese sind Tendenzbetriebe, bei denen wegen der Tendenz - schutzklausel des § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeschränkt ist. Die Grenzziehung, wo die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zurückzutreten haben, ist aber nicht ganz einfach.

Eine weitere Schranke für die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bilden Tarifverträge. Über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die tariflich oder nur üblicher - weise tariflich geregelt werden, können die Betriebsräte gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG nicht mitbestimmen. Andererseits unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Fragen der betrieblichen Lohngestaltung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, soweit dazu keine abschließende tarifliche Regelung besteht. Bedeutung hat diese Bestimmung insbesondere für tarifungebundene Verlage und Zustellgesellschaften. Inzwischen gibt es dazu eine umfangreiche Recht - sprechung, auf die im Seminar eingegangen wird.

Zielgruppe
Mitglieder der Verlagsleitungen, Personalleiter von Verlagen sowie Geschäftsführer von Zustellgesellschaften
Referentin
Dr. Sonja Boss, Justiziarin, BDZV, Berlin
Termin
19. und 20. September 2012, Berlin
Teilnahmegebühr
  • Euro 790,00 (zzgl. MwSt.)
    für Teilnehmer aus den Mitgliedsverlagen der Landesverbände des BDZV
  • Euro 1.050,00 (zzgl. MwSt.)
    für übrige Teilnehmer
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