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Kompakt, umfassend, kompetent - Das Betriebsverfassungsgesetz in Verlagen und Zustellgesellschaften

Das Betriebsverfassungsgesetz ist fast für alle Unternehmen wichtig. Betriebe mit regelmäßig mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern von denen drei wählbar sind, sind betriebsratsfähig - egal ob Verlag oder Zustellgesellschaft. Das Seminar ist deshalb nicht nur für die Mitarbeiter in der Personalabteilung der Verlage, sondern auch für die Entscheidungsträger in den Vertriebsgesellschaften relevant.

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates an Entscheidungen der Geschäftsleitung werden durch das Betriebsverfassungsgesetz gestaltet. Seiner Intention nach ist es Arbeitnehmerschutzrecht. In der Praxis bestehen jedoch vielfach Unklarheiten über das Ausmaß der Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.

Anders Presseverlage, diese sind Tendenzbetriebe, bei denen über §118 BetrVG die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeschränkt wird.

Kompakt, umfassend, kompetent - Das Betriebsverfassungsgesetz in Verlagen und Zustellgesellschaften

 

Deren geistig-ideelle Tätigkeit soll nicht durch die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behindert werden. Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung bereitet in der Praxis allerdings erhebliche Schwierigkeiten.

Das Seminar gibt Ihnen Hilfestellungen für den richtigen Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz und dessen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis.

Zielgruppe:
Mitglieder der Verlagsleitungen, Personalleiter von Verlagen sowie Geschäftsführer von Zustellgesellschaften
Referent:
Burkhard Schaffeld, Justiziar und Mitglied der Geschäftsleitung des BDZV, Berlin
Termin:
8. und 9. November 2010
Teilnahmegebühr:
  • € 760,00 (zzgl. MwSt.)
    für Teilnehmer aus den Mitgliedsverlagen der Landesverbände des BDZV
  • € 960,00 (zzgl. MwSt.)
    für übrige Teilnehmer
Ort:
Haus der Presse, Berlin
Das Betriebsverfassungsgesetz      
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