Das Betriebsverfassungsgesetz ist fast für alle Unternehmen wichtig. Betriebe mit regelmäßig mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern von denen drei wählbar sind, sind betriebsratsfähig - egal ob Verlag oder Zustellgesellschaft. Das Seminar ist deshalb nicht nur für die Mitarbeiter in der Personalabteilung der Verlage, sondern auch für die Entscheidungsträger in den Vertriebsgesellschaften relevant.
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates an Entscheidungen der Geschäftsleitung werden durch das Betriebsverfassungsgesetz gestaltet. Seiner Intention nach ist es Arbeitnehmerschutzrecht. In der Praxis bestehen jedoch vielfach Unklarheiten über das Ausmaß der Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte. Anders Presseverlage, diese sind Tendenzbetriebe, bei denen über §118 BetrVG die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeschränkt wird. |